Pro-Bockwurst
Initiative für Bildung, Wissenschaft und die Manifestierung der Bockwurst als Kulturgut
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Momentan ist Ilmenau des nachts viel zu sehr beleuchtet. Besonders unangenehm fallen hierbei v.a. Parkplätze und Gebäude größerer Verkaufsstellen auf (v.a. Kaufland).
Ist es wirklich notwendig, dass ein Parkdeck und alle Fenster eines Supermarktes, die Auslagen eines Geschäfts in der Fußgängerzone usw. auch noch um Mitternacht hell erleuchtet sind?
Generell sollte auch die Straßenbeleuchtung in Ilmenau so gestaltet werden, dass innerhalb einer bestimmten Nachtperiode nicht mehr alle Laternen eingeschaltet sind, sondern nur noch jede zweite oder dritte.
Bereits mit solch einfachen Mitteln lässt sich eine Menge Geld sparen, etwas gegen den Klimawandel tun und nachts ist es endlich wieder dunkler als tagsüber ...
Ist es wirklich notwendig, dass ein Parkdeck und alle Fenster eines Supermarktes, die Auslagen eines Geschäfts in der Fußgängerzone usw. auch noch um Mitternacht hell erleuchtet sind?
Generell sollte auch die Straßenbeleuchtung in Ilmenau so gestaltet werden, dass innerhalb einer bestimmten Nachtperiode nicht mehr alle Laternen eingeschaltet sind, sondern nur noch jede zweite oder dritte.
Bereits mit solch einfachen Mitteln lässt sich eine Menge Geld sparen, etwas gegen den Klimawandel tun und nachts ist es endlich wieder dunkler als tagsüber ...
Die Forderung unsere Umwelt zu schonen und Geld zu sparen ist sehr ehrenwert. Ich vermute jedoch, dass zumindest dass der Gebrauch von Licht in privatwirtschaftlichen Unternehmen keiner kommunalpolitischen Steuerung unterstellt ist. D.h. Kaufland kann wohl mit seinem Licht machen, was es will.
Andererseits hat auch nächtliches Licht an bestimmten Stellen (dunkle Straßen, Parkplätze etc.) auch einen gewissen Sicherheitsaspekt. Auch subjektiv gefühlte Sicherheit trägt natürlich zum Wohlbefinden bei. Man sollte also von Fall zu Fall prüfen, wo eine Regulierung zweckmäßig ist und wo nicht.
Viele Grüße
Daniel
Andererseits hat auch nächtliches Licht an bestimmten Stellen (dunkle Straßen, Parkplätze etc.) auch einen gewissen Sicherheitsaspekt. Auch subjektiv gefühlte Sicherheit trägt natürlich zum Wohlbefinden bei. Man sollte also von Fall zu Fall prüfen, wo eine Regulierung zweckmäßig ist und wo nicht.
Viele Grüße
Daniel
"Daniel Schultheiß":
Die Forderung unsere Umwelt zu schonen und Geld zu sparen ist sehr ehrenwert. Ich vermute jedoch, dass zumindest dass der Gebrauch von Licht in privatwirtschaftlichen Unternehmen keiner kommunalpolitischen Steuerung unterstellt ist. D.h. Kaufland kann wohl mit seinem Licht machen, was es will.
Die Forderung unsere Umwelt zu schonen und Geld zu sparen ist sehr ehrenwert. Ich vermute jedoch, dass zumindest dass der Gebrauch von Licht in privatwirtschaftlichen Unternehmen keiner kommunalpolitischen Steuerung unterstellt ist. D.h. Kaufland kann wohl mit seinem Licht machen, was es will.
Prinzipiell denke ich schon, dass die Stadt eine allgemeine Anweisung/Empfehlung zur Nachtbeleuchtung von Geschäften geben kann. Weiterhin ist es auch möglich, dass sich Anwohner gegen unnötiges nächtliches Beleuchten leerer Plätze zur Wehr setzen. Dass das Kaufland mit seinem Licht machen kann was es will, halte ich für nicht haltbar, da eine extensive Ausleuchtung auch der Umgebung großen Einfliuss auf das nächtliche Stadtbild und auf das Schlafverhalten der Bewohner hat.
"Daniel Schultheiß":
Andererseits hat auch nächtliches Licht an bestimmten Stellen (dunkle Straßen, Parkplätze etc.) auch einen gewissen Sicherheitsaspekt. Auch subjektiv gefühlte Sicherheit trägt natürlich zum Wohlbefinden bei. Man sollte also von Fall zu Fall prüfen, wo eine Regulierung zweckmäßig ist und wo nicht.
Andererseits hat auch nächtliches Licht an bestimmten Stellen (dunkle Straßen, Parkplätze etc.) auch einen gewissen Sicherheitsaspekt. Auch subjektiv gefühlte Sicherheit trägt natürlich zum Wohlbefinden bei. Man sollte also von Fall zu Fall prüfen, wo eine Regulierung zweckmäßig ist und wo nicht.
Ich sage ja auch nicht, dass man die komplette Straße dunkel schalten soll. Allerdings ist wie gesagt fraglich ob es notwendig ist, dass die ganze Nacht immer sämtliche Leuchten einer Straße eingeschaltet sein sollten.
gehen wir doch garnicht soweit weg, bleiben wir auf dem campus. auch dort werden parkplätze mit allem was geht ausgeleuchtet, sodass jeder weihnachtsmarkt neidisch wird. besonders hervorzuheben der parkplatz hinter dem oec. desweitern die neuen und alten parkplätze hinter dem frauenhofer-institut und nebenstehenden gebäuden. dies ist an dieser stelle umso schwerwiegender da sich unmittelbar an dieses gelände das naturschutzgebiet der ilmenauer teiche anschließt denn: "unnötige Lichtfallen gefährden auch Vögel, Fledermäuse und Insekten." Quelle: NABU ( http://www.nabu.de/aktionenundprojekte/stadtbeleuchtung/ )
Bei der Thüringer Landesregierung gibt es ein Parlamentsdokument zum Thema und eine Anfrage dazu:
Erneuerung/Sanierung von Straßenbeleuchtungsanlagen im Rahmen des Konjunkturprogramms.
(DS 4/5272) Vielleicht können Stadt und Uni hier noch Gelder abfassen, um die Anlagen umweltfreundlicher auszustatten. Ich versuch mal was rauszukriegen. Grüße vom Bürgerbündnis Ilmenau
Erneuerung/Sanierung von Straßenbeleuchtungsanlagen im Rahmen des Konjunkturprogramms.
(DS 4/5272) Vielleicht können Stadt und Uni hier noch Gelder abfassen, um die Anlagen umweltfreundlicher auszustatten. Ich versuch mal was rauszukriegen. Grüße vom Bürgerbündnis Ilmenau
@Micky Wäre interessant, mehr Details darüber zu erfahren. Eventuell kann ein Gespräch mit der Kanzlerin auch schnell Aufklärung bringen. Da die Parkflächen bewirtschaftet werden und Leute Geld für deren Nutzung zahlen vermute ich, dass damit der Gedanke entsteht, diese müssten rund um die Uhr beleuchtet sein. Ich werde das mal auf die Agenda setzen und bei nächster Gelegenheit anfragen.
Hallo Daniel, habe jetzt die Antwort aus dem Ministerium bekommen und schicke sie Dir zu.
Leider im typischen Beamtendeutsch. Viele Grüße, Micky
Leider im typischen Beamtendeutsch. Viele Grüße, Micky
Andrea Micklitz-Gerloff:
Hallo Daniel, habe jetzt die Antwort aus dem Ministerium bekommen und schicke sie Dir zu.
Leider im typischen Beamtendeutsch. Viele Grüße, Micky
Hallo Daniel, habe jetzt die Antwort aus dem Ministerium bekommen und schicke sie Dir zu.
Leider im typischen Beamtendeutsch. Viele Grüße, Micky
Das Thüringer Innenministerium hat die in der 107. Plenarsitzung am 8. Mai 2009 zur Beantwortung verbliebene Mündliche Anfrage namens der Landesregierung gemäß § 91 Abs. 2 Satz 4 GO mit Schreiben vom 29. Mai 2009 wie folgt beantwortet:
1. Ist der Ersatz der Lampenköpfe von Straßenbeleuchtungsanlagen durch energiesparende Mastenaufsätze (energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung) eine förderfähige Maßnahme nach dem Zukunftsinvestitionsgesetz, wenn nein, warum nicht?
§ 3 Ab. 1 Zukunftsinvestitionsgesetz (ZuInvG) legt die Förderbereiche fest, für die der Bund Finanzhilfen nach diesem Gesetz gewährt. Die Förderung im Bereich "kommunale Straßen“ ist beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen.
Dies ergibt sich ausdrücklich aus dem Klammerzusatz des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d ZuInvG. Soweit diese Beschränkung greift, wird ausgeschlossen, dass mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen ausgelöst werden. Auch im Bereich "sonstige Infrastrukturinvestitionen" im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. f ZuInvG ist gemäß einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23. März 2009 die vorgenannte Einschränkung bei der Bestimmung der förderfähigen Vorhaben zu berücksichtigen. Nicht lärmschutzbezogene Investitionsmaßnahmen an Straßenbeleuchtungsanlagen, sind deshalb grundsätzlich nicht förderfähig. Jedoch haben Straßenbeleuchtungsanlagen eine über die Sicherung des Straßenverkehrs hinausgehende Funktion.
Deshalb kommt ausnahmsweise eine Förderung in Betracht, wenn energetische Vorhaben an Beleuchtungseinrichtungen als nicht beitragspflichtige Maßnahmen zu werten sind. Der Einbau energiesparender Mastenaufsätze wird aber insbesondere dann, wenn damit eine leistungsfähigere Beleuchtung verbunden ist, eine beitragsrelevante Verbesserung bzw. Erneuerung der Straße darstellen. Einzelfälle sind mit der jeweils zuständigen Kommunalaufsicht zu klären.
2. Unter welchen Bedingungen können welche Investitionen an Straßenbeleuchtungsanlagen im Rahmen des Konjunkturpaketes II gefördert werden?
Da selbst im Fall einer von der Föderalismuskommission II vorgeschlagenen und zeitnah beabsichtigten Änderung des Artikels 104 b Grundgesetz laut Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23. März 2009 nicht das Zukunftsinvestitionsgesetz geändert werden soll, bleibt die Einschränkung des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. d ZuInvG auch künftig bestehen. Im Übrigen verweise ich auf meine Antwort zu Frage 1.
Klingt nicht, wie wenn die Chancen auf eine Förderung groß wären. Wir setzen das mal auf die Tagesordnung zur internen Diskussion.
Grüße
Daniel
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